AGB's

AGB's


Allgemeine Geschäftsbedingungen                                      gültig ab 01.01.2023



Geltungsbereich


  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Pferdetherapie Linda Visser, Linda Visser und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.



Vertragspartner, Vertragsabschluss


  1. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Therapeuten, die Physiotherapie und sonstige Behandlungen auszuüben, annimmt und sich an den Therapeuten zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Bei einer mündlichen, schriftlichen (E-Mail) oder telefonischen Zustimmung bzw. Vereinbarung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten diese AGB´s in Kraft.
  2. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Therapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können, wenn der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, Behandlungsanweisungen ablehnt, die Therapie durch mangelnde Mitarbeit, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden und Therapiemaßnahmen vereitelt werden. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Therapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.



Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages


  1. Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/ Tierhalter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie & alternativen Tiermedizin zur Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
  2. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Therapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Therapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
  3. In der Regel werden vom Tiertherapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
  4. Der Therapeut darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
  5. Eine tiertherapeutische Behandlung ersetzt keine veterinärmedizinische Behandlung, sondern stellt eine begleitende Ergänzung dar.



Mitwirkung des Tierhalters


  1. Der Tierhalter ist nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
  2. Der Therapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
  3. Der Therapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training werden an die jeweiligen Bedürfnisse des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
  4. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch die Pferdetherapie Linda Visser, Linda Visser gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen und nachhaltigen Erfolg erzielen können.
  5. Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung der therapeutischen Behandlungseinheiten und die Einhaltung der homöopathischen und verhaltenstherapeutischen Behandlungsempfehlungen unabdingbar; bei therapeutischen Behandlungen ist die Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Behandlungseinheiten erforderlich.



Honorierung des Tiertherapeuten


  1. Der Tiertherapeut hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar wie mit dem Tierhalter individuell vereinbart.Der Tiertherapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tiertherapeut und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Preise. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
  2. Termine, die der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind innerhalb zwei Woche nach Rechnungsdatum zu begleichen. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
  3. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an den Therapeuten zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
  4. Der Tierphysiotherapeut verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, bei der die Mahngebühr zuzüglich beträgt 5,00 €.
  5. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
  6. Für die Anfahrt zum Dienstleistungsort werden Fahrtkosten erhoben. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.



Urheberrecht


Therapien, Therapiepläne, Unterlagen, oder ähnliches, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Tiertherapeuten, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.



Haftung


  1. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.



Haftungsausschluss


Bei jeder Untersuchung/ Behandlung/ Vorreiten /Vorlongieren oder Umgang mit einem Pferd können grundsätzlich Risiken oder Schäden für das Tier, den Behandler, Helfer oder die Umgebung entstehen. Diesbezüglich, wie auch für Folgeschäden, übernimmt der Behandler ausdrücklich keine Haftung


Eine gültige Tierhaftpflichtversicherung wird bei jedem Behandlungsauftrag durch den Besitzer vorausgesetzt.



Vertraulichkeit der Behandlung


Der Therapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.



Meinungsverschiedenheiten


Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich,
Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.



Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu            ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.   




Linda Visser



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